Untenstehende Angaben können heute teilweise veraltet sein.
Tabellarische Übersicht
| Fahrzeugtyp | Netto-Listenpreis Basismodell | Bundesanteil (verdoppelt) | Herstelleranteil (netto)* | Gesamt (netto) | Mindesthaltedauer |
|---|---|---|---|---|---|
| Elektroauto | bis 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € | 12 Monate |
| Elektroauto | über 40.000 € bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € | 12 Monate |
| Plug-In-Hybrid | bis 40.000 € | keine Förderung |
keine Förderung | – | – |
| Plug-In-Hybrid | über 40.000 € bis 65.000 € | keine Förderung |
keine Förderung | – | – |
*) Der Herstelleranteil kann vereinzelt auch höher betragen
Kaufprämie (Umweltbonus) für Elektroautos
Staatliche Fördermittel für den privaten Kauf von reinen E-Autos und Fahrzeugen mit Plug-in-Hybriden (Elektro- oder Hybridautos)
Am 3. Juni 2020 hatte der Koalitionsausschuss die Einführung einer sogenannten Innovationsprämie beschlossen, die den Bundesanteil am Umweltbonus bei E-Autos und Plug-in Hybriden verdoppelt. Die Innovationsprämie wird je zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur anderen Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt.
Bei einem Autogipfel am 17. November 2020, eine Runde aus Politik und Wirtschaft, wurde beschlossen, diese Kaufprämie (Umweltbonus), bis Ende 2025 zu verlängern. Die Innovationsprämie gilt somit seit dem 8. Juli 2020 und ist befristet bis zum 31. Dezember 2025.
Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb sowie Plug-in-Hybriden, die ab dem 5.11.2019 und bis zum 31.12.2025 zugelassen wurden/werden. Der Herstelleranteil bleibt von der Erhöhung der Kaufprämie unberührt.
Bundesanteil am Umweltbonus: bis zu 6.000 Euro (inkl. Innovationsprämie)
Herstelleranteil am Umweltbonus: bis zu 3.000 Euro
Insgesamt gibt es für die Anschaffung bis zu 9.000 Euro Umweltbonus
Die Kaufprämie für E-Autos durch wird über das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) abgewickelt. Den Antrag können Käufer auf der Internetseite des BAFA online stellen BAFA. Wer sich ein Elektroauto neu zulegt, ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung von zehn Jahren bleibt bestehen, auch wenn während dieser Zeit ein Halterwechsel stattfindet. Für Plug-In Hybride gilt diese Befreiung nicht.
Von der Innovationsprämie profitieren folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge, auch rückwirkend:
- Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
- Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
Tabellarische Übersicht
| Fahrzeugtyp | Netto-Listenpreis Basismodell | Bundesanteil (verdoppelt) | Herstelleranteil (netto)* | Gesamt (netto) | Mindesthaltedauer |
|---|---|---|---|---|---|
| Elektroauto | bis 40.000 € | 6.000 € | 3.000 € | 9.000 € | 6 Monate |
| Elektroauto | über 40.000 € bis 65.000 € | 5.000 € | 2.500 € | 7.500 € | 6 Monate |
| Plug-In-Hybrid | bis 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € | 6 Monate |
| Plug-In-Hybrid | über 40.000 € bis 65.000 € | 3.750 € | 1.875 € | 5.625 € | 6 Monate |
*) Der Herstelleranteil kann vereinzelt auch höher betragen
Förderfähige Fahrzeuge:
- Reine batteriebetriebene E-Autos
- Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
- Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen
- Fahrzeuge mit höchstens 50 g CO2/km
PlugIn-Hybride werden ab 2022 nur noch gefördert, wenn sie eine Mindestreichweite von 60 Kilometer und ab 2025 von mindestens 80 Kilometer aufweisen.
Für Leasing-Fahrzeuge mit Fahrzeugzulassungen ab dem 16. November 2020 wird die Höhe der Förderung ist in Abhängigkeit von der Leasingdauer gestaffelt, wenn der Vertrag eine Laufzeit von weniger als 24 Monate abgeschlossen wird.
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Innovationsprämie sind außerdem:
- Neufahrzeug mit Netto-Listenpreis des Basismodells bis maximal 65.000 Euro
- Fahrzeug muss mindestens vier Räder haben und höchstens acht Sitzplätze
- Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller
- Mindesthaltedauer des Neuwagens ist 6 Monate
Für den Umweltbonus gibt es keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.