Förderrichtlinie für private Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden ("Laden zu Hause") / Förderung von privaten Ladestationen (Wallboxen)
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI
Fördervolumen: 200 Millionen Euro
Laufzeit: bis 2023
Erstmalig 50 Millionen Euro Fördergelder stehen für private Lademöglichkeiten in 2020 zur Verfügung.
Antragsberechtigt: Haus- und Wohnungsbesitzer, Mieter und Vermieter, WEG, Wohnungsgenossenschaften
Diese können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine pauschale Förderung von 900 Euro für den Erwerb einer Ladestation mit mehreren Ladepunkten oder einer Wallbox inklusive der Kosten der Installation beantragen.
Förderung Voraussetzungen
- Wenn die Ladestation mehrere Ladepunkte hat, erhalten Sie 900 Euro pro Ladepunkt.
- Der Ladestrom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen.
- Die Ladestation muss eine Ladeleistung von 11 kW (Kilowatt) besitzen. Stärkere Geräte (22 kW) müssen entsprechend in der Leistung reduziert werden.
- Für die Wallbox benötigen Sie Starkstrom. Dabei handelt es sich um Dreiphasen-Wechselstrom mit 400 Volt. Die Kosten für den benötigten 400-Volt-Starkstromanschluss (Montagekosten, Geräteeinstellung) sind auch förderfähig
- Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen. Sonst ist das Projekt nicht förderfahig
- Die Ladestation muss über eine intelligente Steuerung verfügen und steuerbar sein mit Blick auf die Netzdienlichkeit
- Weiterhin förderfähig sind Kosten für ein Energiemanagementsystem zur Steuerung von Wallbox beziehungsweise Ladestation
Was wird gefördert:
- Ladestation
- Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
- Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten) Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden
Die bundesweite Wallbox-Förderung wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Die Kosten für den benötigten
400-Volt-Starkstromanschluss (zum Beispiel Installation, Geräteeinstellung) sind ebenso förderfähig.
Zusätzliche Fördergelder stellen Länder und Kommunen zur Verfügung.