Förderrichtlinie für private Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden ("Laden zu Hause") / Förderung von privaten Ladestationen (Wallboxen)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI

Fördervolumen: 200 Millionen Euro

Laufzeit: bis 2023

Erstmalig 50 Millionen Euro Fördergelder stehen für private Lademöglichkeiten in 2020 zur Verfügung.

Antragsberechtigt:  Haus- und Wohnungsbesitzer, Mieter und Vermieter, WEG, Wohnungsgenossenschaften

Diese können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine pauschale Förderung von 900 Euro für den Erwerb einer Ladestation mit mehreren Ladepunkten oder einer Wallbox inklusive der Kosten der Installation beantragen.

Förderung Voraussetzungen

  • Wenn die Ladestation mehrere Ladepunkte hat, erhalten Sie 900 Euro pro Ladepunkt.
  • Der Ladestrom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen.
  • Die Ladestation muss eine Ladeleistung von 11 kW (Kilowatt) besitzen. Stärkere Geräte (22 kW) müssen entsprechend in der Leistung reduziert werden.
  • Für die Wallbox benötigen Sie Starkstrom. Dabei handelt es sich um Dreiphasen-Wechselstrom mit 400 Volt. Die Kosten für den benötigten 400-Volt-Starkstromanschluss (Montagekosten, Geräteeinstellung) sind auch förderfähig
  • Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen. Sonst ist das Projekt nicht förderfahig
  • Die Ladestation muss über eine intelligente Steuerung verfügen und steuerbar sein mit Blick auf die Netzdienlichkeit
  • Weiterhin förderfähig sind Kosten für ein Energiemanagementsystem zur Steuerung von Wallbox beziehungsweise Ladestation

Was wird gefördert:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten) Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden

Die bundesweite Wallbox-Förderung wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Die Kosten für den benötigten
400-Volt-Starkstromanschluss (zum Beispiel Installation, Geräteeinstellung) sind ebenso förderfähig.

Zusätzliche Fördergelder stellen Länder und Kommunen zur Verfügung.